Im Flugzeug: Recht auf Ausstieg vor dem Start?
- 5. September 2008
- Fluglinien
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Beim schlimmen Spanair Absturz in Madrid kam im nachhinein ja heraus, dass jemand nach dem ersten mißglücktem Startversuch aussteigen wollte, aber nicht durfte. Das Flugpersonal verweigerte, nochmals ans Terminal zu fahren.
Nachdem die Türen geschlossen sind und die Maschine ihre Parkposition verlassen hat, hat der Kapitän ein “Hoheitsrecht”. Das heisst, im obigen Fall wurde nichts falsch gemacht. Der Pilot wollte ohne Probleme ein 2. Mal starten.
Und nun kommt der Hammer: Hätte er oder mehrere Passagiere derart randliert, wäre man wohl zurückgefahren und man hätte aussteigen dürfen. Denn einen randalierenden Passagier nimmt wohl kein Kapitän gerne mit.
Wenn der Passagier zwar schon eingecheckt hat, muss er aber dennoch nicht mitfliegen. Geld bekommt er dann aber auch keins zurück. Letztendlich kann die Airline niemanden zwingen, mitzufliegen.
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